Sportwelt erleidet massive Einbußen durch Corona Krise

Andreas Terhaag MdL: Rettungsschirm des Landes Nordrhein-Westfalen greift auch bei gemeinnützigen Vereinen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb sowie Trainern/-innen und Übungsleitern/-innen

 

Um den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise vorzubeugen, hat die nordrhein-westfälische Landesregierung einen Rettungsschirm für Wirtschaft und Gesellschaft vergangene Woche beschlossen. Besonders hart trifft die Krise Sportvereine und Menschen, die im Sport tätig sind, da aufgrund der Kontaktsperre sämtlicher Sportbetrieb seit dem 16. März bis mindestens zum 20. April eingestellt bleibt.

 

„Etliche unserer knapp 18.300 Sportvereine sind trotz Gemeinnützigkeit auch unternehmerisch tätig. Ebenso stellt für viele freiberufliche Übungsleiterinnen und -leiter sowie Trainerinnen und Trainer ihre Tätigkeit im Sport der finanzielle Haupterwerb dar. Damit fallen sowohl die Vereine, als auch die soloselbstständigen Trainer/-innen und Übungsleiter/-innen als antragsberechtigt unter den Rettungsschirm“, sagt Andreas Terhaag, sportpolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Landtag.

 

 „Trainerinnen und Trainer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter sind von zentraler Bedeutung für die Sportvereine. Sie sind die Garanten für ein qualitativ hochwertiges Angebot, gerade im Gesundheitssport, für Sportler aller Altersstufen. Die Trainer/innen und Übungsleiter/innen bieten meist in mehreren Vereinen Kurse an. Durch die Schließung sämtlicher Freizeit-, Spiel- und Sportanlagen sind deren Einnahmemöglichkeiten schlagartig weggefallen. Dieses Rückgrat unseres Sportsystems dürfen wir keineswegs fallen lassen", betont Terhaag.

 

Ein Wegfall dieser Berufsgruppen würde dem Breitensport in Nordrhein-Westfalen einen herben Schlag versetzen und auch hinsichtlich der allgemeinen gesellschaftlichen Gesundheit schwer schaden.

 

„Nicht weniger entscheidend sind natürlich unsere Sportvereine. Viele der gemeinnützigen Vereine hierzulande sind unternehmerisch tätig, etwa durch Verpachtung in voll steuerpflichtigen Geschäftsbetrieben. Dies dient meist dazu, den eigentlichen Zweck des Vereins mitzufinanzieren. Da der Betrieb nicht stattfindet, aber die Fixkosten wie Miete und Personal weiterlaufen, entsteht hier eine große Einnahmenlücke.

Gemeinnützige Vereine dürfen zudem nur in begrenztem Rahmen Rücklagen bilden und geraten deshalb bei diesen Lücken schnell in Insolvenzgefahr. Daher ist es wichtig und richtig, dass die Vereine vom Rettungsschirm aufgefangen werden. Auch können sie Kurzarbeitergeld beantragen, um ihre Mitarbeiter vor der Arbeitslosigkeit zu schützen.

 

Unsere Sportvereine sind ein hohes Gut, das gilt es in dieser schwierigen Zeit zu schützen, um unser Sportsystem langfristig zu erhalten“, erläutert der Landtagsabgeordnete Terhaag.