nArbeit & Soziales

Allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sollen verschiedenste Aktivitäten in Schule und Freizeit möglich sein.

 

§  Bildung und Teilhabe

Bildung und Teilhabe am öffentlichen Leben sind Grundvoraussetzungen für die Entwicklung junger Menschen. Zum 01.08.2019 trat das „Starke Familiengesetz“ in Kraft. Kinder aus Familien mit geringen Einkommen erhalten beispielsweise Zuschüsse zu Mitgliedschaften in Sportvereinen, zum Musikunterricht, zu Klassenfahrten oder zum Schulbedarf. Der Abruf solcher Leistungen ist in Mönchengladbach im Vergleich zu anderen Kommunen erschreckend gering. Die FDP setzt sich dafür ein, die Informationen für Familien mit Förderungsanspruch durch transparente Darstellungen zu optimieren und die Abrufquoten auch dadurch deutlich zu verbessern.

 

§  Politische Beteiligung von Jugendlichen


Die Jugend braucht eine Stimme.
Oft ziehen junge Menschen zum Studium um, und kehren später nicht mehr in unsere Stadt zurück, weil sie mit der Situation unzufrieden waren. Wir müssen ihnen die Möglichkeit der Partizipation eröffnen. Dadurch stärken wir auch Demokratieverständnis und Wahrnehmung von Politik als Instrument der Bürger statt als etwas von oben Aufgezwungenes.  Die FDP setzt sich daher für eine stärkere Beteiligung von Jugendlichen in kommunalen Bereichen ein und fordert die Bildung eines Jugendbeirates sowie eine stärkere Einbindung von Jugendlichen in Ausschüssen des Rates als sachkundige Bürger im Sinne der Gemeindeordnung; auch von solchen, die nicht Mitglied einer politischen Jugendorganisation sind.

 

§  Hebammen

Durch den zunehmenden Hebammenmangel wird die Suche nach einer Hebamme für viele Schwangere zum Problem, sie sind auf sich allein gestellt. Die Stadt Mönchengladbach soll mit einem Anbieter wie z.B. ASB, Rotes Kreuz oder ähnliche eine Hebammenzentrale aufbauen, bei sich alle selbständigen Hebammen registrieren lassen können. Sie melden der Zentrale freie Kapazitäten. Schwangere erhalten hierdurch Kontaktdaten zu Hebammen mit Erfolgsaussicht auf Betreuung.

 

§  Finanzierung der Sozialverbände

Die Wohlfahrtsverbände leisten in unserer Stadt wichtige Arbeit. Sie übernehmen vielfach kommunale Aufgaben und werden dafür vergütet. Um die Aufgaben verlässlich und angemessen ausfüllen zu können sind angemessene, aber auskömmliche Vergütungen zu vereinbaren, die auch Kostensteigerungen berücksichtigen und regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen sind. Die Finanzierung über Sockelbeträge lehnen wir jedoch ab.