Landesregierung unterstützt den Breitensport

 Andreas Terhaag MdL: 9,56 Millionen Euro mehr für die zwei Förderprogramme „1.000 x 1.000 – Anerkennung für den Sportverein“ sowie „Förderung der Übungsarbeit“

Im Haushaltsjahr 2022 stellt das Land Nordrhein-Westfalen wieder Mittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine in Höhe von zwei Millionen Euro zur Verfügung. Damit wird die Notwendigkeit der unverzichtbaren Ehrenamtsarbeit im Sportverein unterstrichen und das gesellschaftliche Leben gefördert. Förderfähig sind ausschließlich Projekte der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2022 – 31.12.2022 durchgeführt werden und sich einem aus insgesamt acht Schwerpunkten zuordnen lassen. Aufgrund des Kriegs in der Ukraine wird besonders darauf hingewiesen, dass mit dem Schwerpunkt „Integration“ Maßnahmen für Geflüchtete gefördert werden.

Des Weiteren wird die Vergütung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern fortgeführt. Diese Unterstützung stärkt die Vereine in der Aufrechterhaltung des Übungs-, Trainings und Wettkampfbetriebes. Übungsleitungen bilden das Rückgrat vieler Sportvereine hinsichtlich der Umsetzung von Kursen und Trainingseinheiten. Auch sind sie die wichtigsten Ansprechpersonen für alle Sportlerinnen und Sportler. Zur Förderung von Übungsleiterinnen- und leitern sind Mittel in Höhe von 7,56 Millionen Euro vorgesehen, die sich vorrangig um die Nachwuchsförderung kümmern. Vor dem Hintergrund der pandemischen Einschränkungen im Aus- und Fortbildungsbetrieb des organisierten Sports sind auch die Übungsleitungen berücksichtigungsfähig, deren Lizenzen 2020 oder 2021 ausgelaufen sind oder in 2022 auslaufen. Zusätzlich wird aufgrund der Pandemie auf die Abfrage der geplanten Übungsstunden verzichtet.

Förderanträge können bis zum 31. Mai 2022 gestellt werden. Jeder Verein, der fristgerecht seinen Antrag einreicht und die Fördervoraussetzungen erfüllt, partizipiert an der Förderung. Die Antragstellung startete am 30. März 2022 über das LSB-Förderportal.